Sachkundenachweis (SKN)

Durch die ATN wurde per 13. März 2009 die Bewilligung durch das Bundesamt für Veterinärwesen zum Erstellen der Sachkundenachweise nach Artikel 68 Abc 2 TSchV erteilt.

Personen, die sich erstmalig einen Hund anschaffen wollen müssen folgende Bedingungen erfüllen :

  1. Einen Theoriekurs besuchen, der mind. 4 Std umfasst
  2. Einen Praxiskurs besuchen, welcher mind. 4 mal 1 Std umfasst

Personen, die bereits nachweislich einen Hund besitzen oder besessen haben müssen folgende Bedingungen erfüllen :

  1. Einen Praxiskurs besuchen, welcher mind. 4 mal 1 Std umfasst

Ab dem 01.09.2010 müssen Personen welche noch nie einen Hund besassen den Theoriekurs VOR Kauf des Hundes und den Praxiskurs innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolvieren. Hundehalter die bereits nachweislich einen Hund hatten haben ebenso ein Jahr Zeit den Praxiskurs zu besuchen.

Der rechtlich eingetragene Besitzer gemäss Eintrag in der Anis-Datenbank, der für den Hund haftet, muss den theoretischen (falls erstmaliger Hundebesitzer) und den praktischen Kurs besuchen (mit jedem neuen Hund).

--> Wenn mehrere Besitzer bei Anis eingetragen sind, muss jeder den/die Kurs/e besuchen.

Theoriekurs
Zeitraum: Kurszeit: Kurs / Info: Anmelden:
Do, 01. Mär. 2012 - Do, 01. Mär. 2012 18:00 - 22:00 Anmelden
Praxiskurs
Zeitraum: Kurszeit: Kurs / Info: Anmelden:
Fr und Sa - 23.+24.03./30.+31.03.2012 19.15 - 12.00 Fr 19 -20 Uhr, Sa 12.00 - 13.00 Uhr ausgebucht